Lebenshilfe NRW fordert für NRW landeseinheitliche Lebensverhältnisse

Düsseldorf/Hürth. Die Leistungen der Eingliederungshilfe ausnahmslos in die Zuständigkeit der Landschaftsverbände zu übertragen, forderte die Lebenshilfe NRW in der heutigen Anhörung des Landtages zum Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Es wird die Eingliederungshilfe in NRW von Grund auf neu regeln.

Landesweit einheitliche Lebensverhältnisse sind nach Auffassung der Lebenshilfe überfällig. „Eindeutige Zuständigkeiten werden nicht geschaffen. Wir befürchten, dass dies zu einem Flickenteppich in den Zuständigkeiten führt. Für die leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung ist nicht nachvollziehbar, wer wann für welche Leistungen zuständig ist“, kritisierte der Landesgeschäftsführer der Lebenshilfe NRW, Herbert Frings, den vorgelegten Gesetzentwurf.

„Zwar ist zu begrüßen, dass der Gesetzentwurf die Zuständigkeit für die Frühförderung an die Landschaftsverbände überträgt, dies muss jedoch auch für die Leistung der Schulbegleitung gelten. Für Menschen mit Behinderung in NRW muss die Hilfe wie aus einer Hand erfolgen. Dazu ist ein fester Ansprechpartner nötig. Den sehen wir in den beiden Landschaftsverbänden, die bereits große Erfahrungen bei der Eingliederungshilfe besitzen“, so Frings. Außerdem verspricht sich die Lebenshilfe NRW so einheitliche Regelungen und Qualitätsstandards für ganz Nordrhein-Westfalen. „Die Vergangenheit hat gezeigt, in NRW gibt es sehr unterschiedliche Praxen der Bewilligung von Leistungen der bisherigen Frühförderung oder Schulbegleitungen in den Kommunen; häufig zu Lasten der Kinder mit Behinderung und ihrer Angehörigen. Außerdem darf das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen, dass ihnen im Bundesteilhabegesetz eingeräumt wird, nicht eingeschränkt werden“, sagt Landesvorsitzender Uwe Schummer, MdB.

Die Lebenshilfe NRW vermisst im Gesetzentwurf außerdem beim Budget für Arbeit eine Anpassung des Lohnkostenzuschusses nach oben, um Menschen mit einem höheren Unterstützungsbedarf auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. „Die Deckelung des Lohnkostenzuschusses wird nicht der tatsächlichen Situation und der Pluralität der Menschen mit Behinderungen in den Werkstätten gerecht. Insbesondere Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung haben vor ihrer Erkrankung oft hoch qualifizierte und gut bezahlte Berufe ausgeübt. Nordrhein-Westfalen ist das einzige Bundesland in dem alle Menschen mit Behinderung das Recht haben in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung zu arbeiten. NRW stände es daher gut zu Gesicht von der im BTHG eingeräumten Öffnungsklausel Gebrauch zu machen. Wir erinnern in diesem Zusammenhang daran auch noch einmal daran, dass die Länder durch das Bundesteilhabegesetz vom Bund mit fünf Milliarden Euro entlastet werden, daher erwarten wir, dass ein großer Teil dieser Finanzhilfe in eine verbesserte Eingliederungshilfe fließt“, sagt Schummer. Bayern hat von der Möglichkeit bereits gebraucht gemacht und im Gesetzentwurf von Rheinlandpfalz ist dies bereits aufgenommen worden. „Wir wollen mehr inklusive Beschäftigung“, sagte Frings.

Hintergrund:

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) regelt die Eingliederungshilfe in Deutschland in vier Reformstufen neu. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention geleistet. Das Land Nordrhein-Westfalen muss im Rahmen der zweiten Reformstufe des BTHG mit dem Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes bestimmte Leistungen der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen gesetzlich neu regeln. Nordrhein-Westfalen ist das einzige Bundesland, in dem Menschen mit Behinderung, egal wie schwer die Behinderung auch ist, das Recht haben am Arbeitsleben in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung teilzunehmen. Grund dafür ist, dass in NRW das gesetzlich geforderte Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung nicht zum Tragen kommt. Dies führte dazu, dass die Träger der Werkstätten in NRW Diagnose- und Förderkonzepte entwickelten, um schlüssig darstellen zu können, mit welchen Mitteln und Instrumenten der einzelne schwerstbehinderte Mensch beruflich gefördert werden kann. Beim Budget für Arbeit ist NRW bereits jetzt das Flächenland mit der besten Vermittlungsquote von Menschen mit Behinderung den ersten Arbeitsmarkt.

 

 

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