NRW darf inklusivem Arbeitsmarkt nicht im Weg stehen – Pressemitteilung Landesverband Lebenshilfe NRW
Hürth (10.05.2023). Der Landesverband Lebenshilfe NRW appelliert an die nordrein-westfälische Landesregierung am kommenden Freitag im Bundesrat dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts im zuzustimmen.
„Nordrhein-Westfalen darf nicht zu den Ländern gehören, die einer inklusiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt im Weg stehen. Das vorliegende Gesetz bietet eine Chance wichtige und positive Entwicklungen für Menschen mit Behinderung zu einer besseren Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen, wie sie lange von Lebenshilfe und anderen Verbänden gefordert wird. Deutschland hat noch immer große Defizite bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich der Arbeit. Nach wie vor ist es einfach Menschen mit Behinderung die Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt zu verwehren. Das zur Abstimmung stehende Gesetz soll das ändern und macht endlich einen Schritt in die richtige Richtung. Das muss unbedingt ohne Änderung genau so verabschiedet werden“, so Bärbel Brüning, Landesgeschäftsführerin der Lebenshilfe NRW.
Trotz unterschiedlicher Programme und Initiativen profitieren Menschen mit Behinderung immer noch nicht von der positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt. Zwar glauben Experten, der Fachkräftemangel berge gerade eine Chance für Menschen mit Behinderung. Dennoch beschäftigt jeder vierte Arbeitgeber in Deutschland keinen einzigen schwerbehinderten Menschen, weil die derzeitig niedrige Ausgleichsabgabe es ihnen viel zu einfach macht Menschen mit Behinderung nicht einzustellen. Das wird das zur Abstimmung vorliegende Gesetz zumindest deutlich verbessern.
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