Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V.

Zum Tag der Menschen mit Behinderungen: BAG WfbM betont Bedeutung von Teilhabe als Menschenrecht und mahnt Reform des Werkstattentgeltes an

Berlin – 2. Dezember 2025 – Weltweiter Aktionstag macht auf Rechte und Gleichstellung behinderter Menschen aufmerksam / Berufliche Teilhabe muss individuelles Wunsch- und Wahlrecht berücksichtigen / Reform des Werkstattentgeltes soll 2026 auf den Weg gebracht werden

Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember macht die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V. (BAG WfbM) auf die Bedeutung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen aufmerksam. Der Verband fordert außerdem, die zugesagte Reform des Werkstattentgeltes zügig umzusetzen, und warnt vor den Folgen finanzieller Einschnitte bei der Eingliederungshilfe für das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen.

„Nicht nur zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen, sondern immer und überall gilt: Teilhabe ist ein Menschenrecht – und dieses Recht wird in Werkstätten, Tagesförderstätten und bei anderen Leistungsanbietern täglich gelebt“, betont Andrea Stratmann, Vorstandsvorsitzende der BAG WfbM.

Der Verband setzt sich dafür ein, die Leistungen seiner Mitglieder als Teil eines inklusiven Arbeitsmarktes zu stärken und weiterzuentwickeln. Mit ihrer Erfahrung und ihrem Fachwissen übernehmen sie die Rolle von Brückenbauern. Denn sie eröffnen Chancen auf Arbeit, Bildung, Selbstbestimmung und gesellschaftliche Mitwirkung und sind damit ein wichtiger Bestandteil eines vielfältigen Systems beruflicher Teilhabe, in dem Menschen mit Behinderungen das für sich passende Angebot wählen können.

Damit Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Teilhabe nach ihren individuellen Wünschen umsetzen können, braucht es allerdings die passenden Rahmenbedingungen, mahnt Andrea Stratmann. „Die Kostensteigerungen in der Eingliederungshilfe sind derzeit ein viel diskutiertes Thema. Doch die Kürzung finanzieller Mittel wäre ein fataler Rückschritt für das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen. Es muss vielmehr darum gehen, die aktive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeits- und Sozialleben voranzutreiben. Denn sie ist von enormer Bedeutung für die Vielfalt und den Zusammenhalt in unserem Land.“

Auf diesem Weg ist eine Reform des Entgeltsystems in Werkstätten für die BAG WfbM und ihre Mitglieder von zentraler Bedeutung. Seit vielen Jahren setzt sich der Verband für ein auskömmliches, transparentes und nachhaltiges Entgeltsystem ein, das die Interessen der Werkstattbeschäftigten berücksichtigt.

„Bereits im Jahr 2023 wurde die Studie zum Entgeltsystem in Werkstätten abgeschlossen. Im April 2024 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dann einen Aktionsplan vorgelegt. Seit mehr als eineinhalb Jahren sind die Reformbemühungen aber nicht wesentlich vorangekommen. Umso mehr begrüßen wir die Pläne von Bundesministerin Bärbel Bas, im nächsten Jahr ein Gesetz zur Reform des Werkstattentgeltes vorzulegen“, so Andrea Stratmann.

 

Über die BAG WfbM In dem bundesweiten Verband BAG WfbM haben sich Träger von Eingliederungseinrichtungen, insbesondere von Werkstätten, Förderstätten und Inklusionsbetrieben, sowie andere Leistungsanbieter zusammengeschlossen, die Menschen mit Behinderungen die Teilhabe an Arbeit und Gesellschaft ermöglichen. Die BAG WfbM dient ihren Mitgliedern als Beratung und Interessenvertretung in allen fachlichen und politischen Angelegenheiten. Sie wird von den Spitzen- und Fachverbänden der freien Wohlfahrtspflege sowie den Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstätten für behinderte Menschen mitgetragen.

 

 

 

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