Pressemitteilung Lebenshilfe NRW: Echte Teilhabe braucht echte Finanzierung
Lebenshilfe NRW fordert strukturelle Reform der Eingliederungshilfe
Anlässlich der heutigen Anhörung im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags NRW zum SPD-Antrag „Echte Teilhabe durch mehr Geld in der Eingliederungshilfe“ bekräftigt die Lebenshilfe NRW ihre Forderung nach einer gerechten Finanzverteilung und einer konsequenten Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG).
Düsseldorf, 20. Mai 2026 – Die Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen e.V. (Lebenshilfe NRW) nimmt heute an der Anhörung des Landtags NRW teil und macht dabei deutlich: Die aktuelle Finanzierungssituation in der Eingliederungshilfe gefährdet unmittelbar die Rechte und die Lebensqualität von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderung in NRW, die die Lebenshilfe NRW und ihre über Mitgliedsorganisationen begleiten.
Menschen mit Behinderung tragen die Konsequenzen politischen Zögerns
In Gesprächen mit Selbstvertreter:innen, den Lebenshilfe-Räten und Leistungserbringern zeigt sich: Die Realität für Menschen mit Behinderung in NRW ist durch konkrete Versorgungslücken geprägt. Es fehlt an barrierefreiem Wohnraum und an flexiblen Wohnformen, die den Weg in ein eigenständigeres Leben ermöglichen. Menschen mit herausforderndem Verhalten finden kaum passende Unterstützungsangebote. Inklusive Bildung bleibt in Kitas und Schulen Ausnahme statt Regel: Statt des Auf- und Ausbaus inklusiver Schulen werden erneut Förderschulen gebaut – Strukturen, die Trennung für Generationen zementieren.
„Gute Angebote der Teilhabe sind nicht flächendeckend gesichert und sie erreichen nicht alle Menschen mit Behinderung gleichermaßen. Ob Teilhabe gelingt, hängt bis heute oft vom zusätzlichen Engagement von Betroffenen, Angehörigen oder engagierten Leistungserbringern ab – und nicht von strukturellen Garantien, sagt Bärbel Brüning, Geschäftsführerin der Lebenshilfe NRW.
Menschenrechte sind nicht verhandelbar – Umsetzungsstrategie ist überfällig
Die Lebenshilfe NRW unterstützt den SPD-Antrag in seinen Kernforderungen ausdrücklich: Das Land NRW muss einen eigenen Finanzierungsanteil zur Eingliederungshilfe leisten, die Bundesmittel müssen dynamisiert werden, und die Finanzierung der Eingliederungshilfe muss bei Reformen der Kommunalfinanzen explizit mitgedacht werden. Darüber hinaus fordert die Lebenshilfe NRW eine übergreifende Umsetzungsstrategie, die bei Inkrafttreten des BTHG hätte entwickelt werden müssen: eine aktive Steuerung des Leistungsgeschehens hin zu inklusiven, ambulanten Unterstützungsangeboten, die Schulung von Behörden sowie eine verbindliche Verknüpfung zwischen dem individuell ermittelten Bedarf und den tatsächlich bewilligten Leistungen. „Menschenrechte sind nicht verhandelbar und dürfen nicht durch Haushaltsengpässe relativiert werden. Eine ehrliche Debatte müsste die Frage nach einer gerechten Finanzverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen stellen – statt Teilhabeleistungen als Kostenfaktor zu begreifen, so Brüning weiter.
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