Selbstbestimmung ist Menschenrecht – „Ich habe die Wahl! Du hast die Wahl! Kommunalwahl 2020

Kommunalwahlen 2020 – Wahlrecht für Menschen mit Behinderung
Informationsveranstaltung für Werkstatträte in den Herforder Werkstätten

Mesut Can und Jaqueline Mugaragu-Lamprecht vom KSL informieren über ihre Arbeit und das Wahlrecht zur Kommunalwahl 2020

Dieses Jahr stehen am 13. September die Kommunalwahlen 2020 in NRW an. Nach der Änderung des Kommunalwahlgesetzes in NRW werden eine Reihe von Menschen mit Behinderung erstmalig an dieser Wahl teilnehmen können.

Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) im Regierungsbezirk Detmold setzt sich dafür ein, die politische und gesellschaftliche Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung zu stärk en.

Am 30.07.2020 besuchten Frau Jacqueline Mugaragu-Lamprecht und Herr Mesut Can vom Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL) die Herforder Werkstätten und informierten die Vertreter des Werkstattrates über die Arbeit des KSL am Beispiel des Wahlrechts und über die Möglichkeiten dieses wahrzunehmen. Es wurden Broschüren überreicht, lebhaft diskutiert und Fragen beantwortet. Werkstattratsmitglied Andreas Kurkowski ist sehr zufrieden mit dieser Informationsveranstaltung – sein Statement: „Es ist wichtig und gut eine Beratungsstelle zu haben, die uns behinderten Menschen hilft, unsere Rechte wahrzunehmen. Wir haben ein Anrecht zu wählen, wir haben ein Recht unsere Meinung zu sagen, wie alle anderen auch. Politiker nehmen die Menschen mit Behinderung oft nicht ernst, sie klären uns nicht richtig auf und hören uns nicht zu. Es geht ihnen zu oft um Geld. Dafür ist es gut, dass es Stellen wie das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben gibt.“

Beim Wählen geht es um die Wahrnehmung eines elementaren Grundrechts und im Weiteren um die politische und gesellschaftliche Mitbestimmung. „Da die Werkstatträte Ansprech- und Vertrauenspersonen in den Werkstätten sind, werden sie in ihrer Rolle bestärkt, welche Bedeutung die Kommunalwahl in NRW für das alltägliche Leben hat und welche Mitwirkungsmöglichkeiten für jeden Einzelnen bestehen.“ erläutert Frau Mugaragu-Lamprecht. Das KSL setzt sich dafür ein, dass möglichst viele Menschen mit Behinderung ihr Wahlrecht nutzen und wählen gehen. Außerdem können Menschen mit Behinderung ihre Forderung an die Politiker aufschreiben, z.B. was in ihrem Wohnort geändert werden soll. Das KSL sammelt alle Informationen und schickt sie an die Politiker.

Ziel ist es, eine aktivere Kommunikation zwischen Menschen mit Behinderung und Kommunalpolitikern zu etablieren und die geäußerten Anliegen direkt bei ihnen platzieren zu können.

Allgemeine Informationen zur bevorstehenden Kommunalwahl in Leichter Sprache finden Sie hier als Download in der Broschüre der Landeszentrale für politische Bildung „Einfach wählen gehen! Ihre Stimme zählt!“.

 

Über das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben (KSL):

Das Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Detmold (abgekürzt: KSL-OWL). Setzt sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein. Seit 2016 hat das KSL-OWL seinen Sitz in Bielefeld, ist jedoch zuständig für ganz Ostwestfalen-Lippe und die rund 2 Millionen Bürger in den 70 Städten und Gemeinden.

Die dauerhafte Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen gehört zu den wichtigen Aufgaben einer Gesellschaft. Das Land Nordrhein-Westfalen (kurz: NRW) hat hierzu im Jahr 2012 einen Aktionsplan entwickelt. Der Titel dieses Aktionsplanes lautet: „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“. In dem Aktionsplan steht unter anderem, dass mehrere Kompetenzzentren im Land NRW eingerichtet werden. Sie sollen sich darum kümmern, dass Menschen mit Behinderungen ihr Leben selbst bestimmen können. Daher heißen diese Kompetenzzentren auch „Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben“. Die Abkürzung dafür lautet KSL.

Weitere Informationen unter www.ksl-owl.de

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