Stiftungsstand beim Nachbarschaftsflohmarkt auf dem Wall unter den Linden

Beginn 05.09.2020, 13:00 Uhr
Ende 16:30 Uhr
Ort Nähe Haus unter den Linden (HudL)
Bürgerzentrum Haus unter den Linden, Unter den Linden 12, 32052 Herford

Es ist wieder soweit!
Die Stiftung nimmt wieder am Nachbarschaftsflohmarkt teil.

Wir freuen uns sehr auf Ihren Besuch, über nette Gespräche und natürlich, dass die Kasse klingelt. Alle Erlöse des Stiftungsstandes fließen in die Stiftung.

Hygiene- und Sicherheitskonzept des HudL Nachbarschaftsflohmarktes:
Es geht weiter, mit dem 2. Nachbarschaftsflohmarkt nach dem Lockdown!
Am Samstag, den 05.09. findet der nächste Nachbarschaftsflohmarkt auf dem Wall statt.
Natürlich wieder unter Einhaltung aller Hygiene- und Coronaregeln.

1. Auf der gesamten Flohmarktfläche gilt der Mindestabstand von 1,50m. Entsprechende Hinweise werden insbesondere in den Zugangsbereichen aufgestellt.

2. Menschenansammlungen sind zu vermeiden.

3. Die Anzahl der Stände wird reduziert. Die Standgröße bleibt bei 3m. Zwischen den Standflächen werden die Abstände von 0,50m auf 1,50m angehoben.

4. Die Anordnung der Stände erfolgt im Bereich des Abschnittes zwischen Unterführung Rennstraße und Unter den Linden 19 zweiseitig unter Einhaltung eines Abstandes von 4m Verkehrsfläche zwischen den gegenüberliegenden Ständen.
Die Erweiterungsbereiche (Unter den Linden 19 – Friedhofstraße / Friedhofstraße Hertha Brücke / Hertha Brücke –Bielefelder Straße) werden komplett einseitig verge-ben.

5. Standbetreiber und Besucher des Flohmarktes haben Maskenpflicht. Diese wird durch entsprechende Hinweise (Aufsteller), durch zu unterzeichnende Vereinbarungen mit den Standbetreibern und durch Ordnungskräfte abgesichert.

6. Wühltischkisten sind untersagt. Um eine lockere Warenpräsentation wird gebeten.

7. Eine Ausdehnung des Standes zur Seite (Kleiderständer und sonstiger Warenaufbau) ist nicht gestattet.

8. Geldübergabe erfolgt kontaktlos via Geldschale, die von den Standbesitzern zu stellen ist.

9.  An mindestens zwei Knotenpunkten werden Kontaktlisten ausgelegt. Sollte es zum Infektionsgeschehen kommen, ist eine Rückverfolgbarkeit auf freiwilliger Basis möglich.

10. An den Zugangsbereichen werden Gelegenheiten zur Händedesinfektion bereitgestellt.

11. Sollten bei Standbetreibern Erkältungssymptome auftreten, verzichten diese freiwillig auf die Teilnahme am Flohmarkt. Rückerstattungspflichten von Standgebühren für das HudL ergeben sich daraus nicht.

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