Pflege-Neuordnung und drohende Einschnitte in der Eingliederungshilfe – was das für Familien und die Lebenshilfe Herford bedeutet

Wenn Reformen am Alltag rütteln:

Viele Debatten in Berlin wirken auf den ersten Blick weit weg. Doch gerade im Sozialbereich gilt: Wenn Gesetze „neu geordnet“ oder Leistungen „effizienter“ werden sollen, spüren Menschen mit Unterstützungsbedarf und ihre Familien die Folgen sehr schnell – im Alltag, in der Schule, im Wohnen und in der Freizeit. Aktuell sind zwei Entwicklungen besonders brisant, die außerdem oft zusammenhängen, ohne dass dieser Zusammenhang in der politischen Diskussion vor Ort immer bekannt ist: der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) des Bundesgesundheitsministeriums vom 05.06.2026 bundesgesundheitsministerium und die öffentlich gewordenen Reform- bzw. Kürzungsvorschläge im Bereich der Eingliederungshilfe („Vorschlagsbuch“ zur Kostendämpfung in Leistungsgesetzen). lebenshilfe

Dieser Beitrag soll Hintergründe erklären, Risiken greifbar machen – und zeigen, warum das Thema auch für die Lebenshilfe Herford als Leistungsanbieter und für die Menschen, die wir begleiten, von direkter Bedeutung ist.

1) Pflege-Neuordnung (PNOG): Was steht im Raum – und warum betrifft das auch Teilhabe?

Das PNOG ist derzeit ein Referentenentwurf – also ein früher Gesetzesvorschlag, der auf dem Weg durch das Gesetzgebungsverfahren ist aber noch nicht beschlossen ist. bundesgesundheitsministerium Trotzdem ist er wichtig, weil er zeigt, in welche Richtung die Reform der Pflegeversicherung gedacht wird. In öffentlichen Einordnungen wird besonders diskutiert, dass bisherige Leistungen gebündelt, umgebaut oder ersetzt werden sollen – darunter auch die Logik, wie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege künftig finanziert und genutzt werden können. pflege Der Paritätische und weitere Akteure haben zum Referentenentwurf Stellung genommen und kritisieren u. a. drohende Einschnitte und Systemverschiebungen. der-paritaetische

Für viele Familien sind Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nicht nur „Pflegeleistungen“, sondern ganz konkret: Entlastung, Organisation von Betreuung und damit die Voraussetzung, dass Familie, Beruf und Alltag überhaupt zusammengehen. Wenn diese Mittel wegfallen oder in einer Form „umgebaut“ werden, die für Familien praktisch nicht mehr nutzbar ist, hat das unmittelbare Konsequenzen – bis hinein in die Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf.

Ganz konkret beim FuD der Lebenshilfe Herford:
Viele unserer Nutzerinnen und Nutzer finanzieren über die Pflegeversicherung bislang die Teilnahme an Freizeitangeboten und Ferienspielen. Wenn – wie befürchtet – Mittel aus Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege künftig nicht mehr oder nicht mehr in vergleichbarer Weise zur Verfügung stehen, steht für Familien spürbar weniger Entlastung bereit. In der Praxis bedeutet das für unsere FuD-Nutzerinnen und -Nutzer bislang: Aus beiden Töpfen stehen zusammen ca. 3.560 Euro pro Jahr zur Verfügung, um Teilhabe und Entlastung zu ermöglichen (z. B. Angebote in Ferienzeiten). Fällt diese Finanzierung weg, heißt das nicht „ein bisschen weniger Freizeit“, sondern häufig: kein Angebot, keine Auszeit, kein Puffer – und damit mehr Druck auf Familien, die ohnehin viel leisten.

Diese Brücke müssen wir in Gesprächen mit Politikerinnen und Politikern in Herford und Umgebung immer wieder erklären: Pflegeleistungen sind nicht nur „Gesundheitsversorgung“, sondern oft die finanzielle Basis, damit Teilhabeangebote für Kinder und Jugendliche überhaupt erreichbar sind.

2) Eingliederungshilfe: „Effizienter Ressourceneinsatz“ – und die Gefahr, dass Teilhaberechte ausgehöhlt werden

Parallel zur Pflege-Debatte hat eine andere Entwicklung die Fachöffentlichkeit und Medien stark bewegt: Ein internes Arbeitspapier („Vorschlagsbuch“) einer Bund‑Länder‑Kommunen‑Arbeitsgruppe zur Kostendämpfung in Leistungsgesetzen wurde öffentlich. Fachverbände warnen, dass darin drastische Einschnitte in der Eingliederungshilfe und in der Kinder- und Jugendhilfe diskutiert werden – mit einer Stoßrichtung, die Grundprinzipien des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) unter Druck setzt. lebenshilfe

In Stellungnahmen wird besonders alarmierend genannt, dass individuelle Rechtsansprüche (z. B. in der Schulbegleitung) geschwächt oder gestrichen werden könnten und dass das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung zur Disposition gestellt wird. lebenshilfe Genau dieses Wunsch- und Wahlrecht ist ein Kern dafür, dass Unterstützung passend und selbstbestimmt organisiert werden kann – also nicht nach dem Motto „Hauptsache irgendwie“, sondern so, dass sie tatsächlich Teilhabe ermöglicht.

Auch die Konferenz der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern (KBB) betont in ihrer Positionierung, dass zentrale Prinzipien wie Wunsch- und Wahlrecht nicht verhandelbar seien und kritisiert, dass viele Vorschläge ohne belastbare Folgenabwägung in den Raum gestellt wurden. inklusion

3) Was heißt das für Menschen – und für uns als Leistungsanbieter? Beispiele aus der Praxis

Damit „Reformvorschläge“ nicht abstrakt bleiben, hier Beispiele, die in aktuellen Veröffentlichungen von Fachverbänden und in der Debatte wiederholt genannt werden – und die wir in Herford sehr konkret übersetzen können:

  1. a) Schulbegleitung/Schulassistenz
    Im Umfeld der Vorschläge wird ausdrücklich diskutiert, individuelle Ansprüche auf Schulbegleitung einzuschränken oder anders zu organisieren. lebenshilfe Für betroffene Kinder kann Schulbegleitung der Schlüssel sein, überhaupt am Unterricht teilzunehmen, soziale Kontakte aufzubauen und Lernchancen zu nutzen. Für Eltern bedeutet sie oft: Schule wird verlässlich – statt täglich neu unsicher. Es muss ein sowohl als auch geben. Da wo es notwendig ist, sollte eine 1:1 Betreuung erhalten bleiben. Für Pool-Modelle muss es eine konzeptionelle Ausgestaltung geben, die sowohl die Kinder als auch das System Schule stärkt und unterstützt. Zusätzlich zur Schulassistenz sehen wir die Beratung und Unterstützung des Systems durch fachlich kompetente Kräfte, die den gemeinsamen Ansatz aller im System Schule vorhandenen Ressourcen unterstützt und ermöglicht als Voraussetzung für das Gelingen von Veränderungen an. Beispielhaft können wir die Arbeit unserer Autismusfachkräfte an einzelnen Schulen benennen und die Erfolge, wenn sowohl Lehrerinnen und Lehrer als auch Schulassistenten im Bereich der Autismusspektrumsstörungen geschult sind.
  2. b) Ambulant unterstütztes Wohnen (AuW) und Assistenz im Alltag
    Wenn das Wunsch- und Wahlrecht eingeschränkt wird, betrifft das unmittelbar Menschen, die mit Assistenz in der eigenen Wohnung leben möchten und dafür passgenaue Unterstützung brauchen. Fachbeiträge warnen vor einer Auslegung, bei der „Wirtschaftlichkeit“ systematisch über fachliche Passung gestellt wird. bhponline Für Menschen mit Behinderung kann das heißen: weniger Selbstbestimmung, weniger Stabilität und im Zweifel mehr Krisen – was am Ende niemandem hilft.
  3. c) Besondere Wohnformen / Wohnangebote
    Im „Vorschlagsbuch“ werden auch Punkte zu besonderen Wohnformen angeschnitten (z. B. Unterkunftskosten und Regelungen für pflegebedürftige Menschen in besonderen Wohnformen). politico Das betrifft die Frage, wie Wohnangebote finanziell abgesichert werden und welche Standards künftig gelten. Für Anbieter bedeutet das: Planungsunsicherheit, mehr Druck auf Strukturen – und die Gefahr, dass Qualität und Personalausstattung indirekt unter Druck geraten.

4) Warum die Brisanz jetzt so hoch ist – und was wir politisch vermitteln sollten

Die Brisanz liegt nicht nur in einzelnen Budgetposten, sondern in einem Muster: Leistungen sollen „flexibler“ oder „effizienter“ werden, gleichzeitig stehen aber reale Risiken im Raum, dass am Ende weniger verlässlich und weniger bedarfsgerecht unterstützt wird. Für Familien kann das bedeuten: mehr Care-Arbeit, weniger Entlastung, weniger Teilhabe. Für Menschen mit Behinderung kann es bedeuten: weniger Selbstbestimmung und mehr Abhängigkeit von dem, was gerade „noch möglich“ ist.

Für uns als Lebenshilfe Herford ist das nicht nur eine fachliche Frage, sondern eine Frage der Verantwortung: Wir sehen täglich, welche Wirkung verlässliche Assistenz, Schulbegleitung, Wohnunterstützung und Freizeitangebote haben – und wie schnell Systeme kippen, wenn verlässliche Finanzierung wegbricht.

Unser Auftrag in der lokalen Politik-Kommunikation ist deshalb klar:
Die Zusammenhänge zwischen Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe müssen verständlich werden. Wenn z. B. Mittel aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege im FuD nicht mehr genutzt werden können, trifft das Kinder und Eltern unmittelbar – und schafft gleichzeitig Folgekosten und Krisen an anderer Stelle. Gleichzeitig darf die Eingliederungshilfe nicht zu einer „Sparmasse“ werden: Teilhabe ist kein Luxus, sondern ein Recht – und eine Investition in ein inklusives Gemeinwesen.

Wir unterstützen die acht Hauptforderungen, die von der Bundesvereinigung Lebenshilfe im Sommer 2026 unter der Überschrift

Teilhabe ist Menschenrecht

formuliert wurden:

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